TIBET INITIATIVE DEUTSCHLAND e.V.

UN äußert sich kritisch zur
Menschenrechtslage in China


13.10.2004

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UN Arbeitsgruppe äußert sich kritisch zur Menschenrechtssituation in China

Tibet Information Network, City Cloisters, 188-196 Old Street, London EC1V9FR ph: +44(0)207 814 9011, fax +44(0)207 814 9015, e-mail: tin@tibetinfo.net www. tibetinfo.net, 5. Oktober 2004

Eine Gruppe von UN-Experten erklärte, in China fehle es noch an vielem, um die Gesetzgebung in Sachen Menschenrechte mit den internationalen Vereinbarungen in Einklang zu bringen, was es ermögliche, Dissidenten zu schikanieren. Die aus vier Personen bestehende Arbeitsgruppe der UNHRC (United Nations Human Rights Commission), die soeben von ihrem 12tägigen Besuch in China zurückgekehrte, brachte ihr Bedauern darüber zum Ausdruck,daß ihr in Lhasa nicht erlaubt wurde, mit bestimmten Gefangenen, deren Namen sie für Interview-Zwecke genannt hatte, zu sprechen. Als Reaktion darauf kürzte die Gruppe ihren Besuch im Drapchi Gefängnis in Lhasa ab, wo den Angaben von Exiltibetern zufolge zahlreiche Insassen von den Aufsehern mißhandelt wurden, nachdem sie sich vor 7 Jahren bei einem zu Besuch weilenden UN Team über die Art und Weise, in der sie behandelt werden,
beklagt hatten.

In einer am 5. Oktober in Genf herausgegebenen Erklärung heißt es, die chinesische Regierung habe, verglichen mit den vorhergehenden Besuchen von 1996 und 1997, im großen und ganzen “eine bessere Kooperation und
Transparenz” gezeigt. Die Experten begrüßten es auch, daß unlängst der chinesischen Verfassung die Klausel “der Staat respektiert und bewahrt die Menschenrechte” hinzugefügt wurde. Dennoch möchte die Gruppe “betonen, daß die vier Empfehlungen, die sie in ihrem Bericht von 1997 formulierte, bis heute nicht in die Tat umgesetzt wurden”. Dazu gehören: die Aufnahme einerklaren Aussage zum Prinzip der Unschuldsvermutung, solange die Schuld
nicht erwiesen ist, in die Strafgesetze, sowie eine eindeutige Definition des Begriffs der “Gefährdung der nationalen Sicherheit” – eine Anklage, die Menschenrechtsgruppen zufolge häufig gegen Dissidenten erhoben wird. Weiterhin empfahl die Gruppe, vom chinesischen Gesetz müsse ausdrücklich garantiert werden, daß Personen, die “ihre Rechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte friedlich ausüben”, von der Strafverfolgung ausgeschlossen sind. Die vierte der Empfehlungen von 1997 forderte, die Praxis, Menschen ohne gerichtliche Entscheidung oder Kontrolle durch die Justiz zur “Umerziehung-durch-Arbeit” zu verurteilen, so schnell wie möglich zu beenden.

Übersetzung: Adelheid Dönges, München Angelika Mensching, Hamburg

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