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13.12.2005
In Nepal verhaftete Tibeter sind frei
Übergabe and das UN Flüchlingshilfswerk [UNHCR]
Soeben teilte uns der Nepal-Referent des Auswärtigen Amtes in Berlin mit, dass er seinerseits von der Botschaft in Kathmandu gerade erfuhr, dass sowohl die im Oktober festgenommenen vier Tibeter wie auch die am 27. November 2005 verhafteten 18 Tibeter inzwischen entlassen und an das UNHCR überstellt wurden.
Das UNHCR soll bereits das Verfahren zur Weiterleitung aller 22 Tibeter nach Indien eingeleitet haben. Für die 18 Tibeter mußte jedoch zuvor die verhängte Geldstrafe bezahlt werden, was wohl die in Kathmandu lebende tibetische Gemeinde übernommen hat.
Wie die Botschaft weiter mitteilt, setzt sich das UNHCR zwar immer wieder für einen Straferlaß ein, doch bestehen die nepalesischen Behörden grundsätzlich auf Zahlung der Geldstrafe oder ersatzweise auf einer Freiheitsstrafe. Dies gilt übrigens nicht nur für tibetische Flüchtlinge, auch andere Staatsangehörige [so auch hin und wieder Deutsche], die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Lande aufhalten und erwischt werden, müssen bezahlen oder die Strafe "absitzen".
Es scheint sich zu bestätigen, dass die internationalen Proteste nach der einmaligen Auslieferung von tibetischen Flüchtlingen an die VR China im Jahre 2003 die nepalesische Regierung beeindruckt haben, denn danach hat es keine offizielle Auslieferung von Flüchtlingen mehr gegeben.
Leider gilt dies häufig nicht für Flüchtlinge, die bereits in der Grenzregion Nepals von lokalen Polizei- oder Militärkräften aufgegriffen werden. Diese Menschen werden immer wieder gegen ein "Kopfgeld" an chinesische Behörden an der Grenze übergeben.
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