|
Rede von Bundesaußenminister Fischer vor der Menschenrechtskommission, Genf, 22.03.2005
Lassen Sie mich Ihnen, Herr Botschafter Wibisono, zur Übernahme des Vorsitzes der VN-Menschenrechtskommission gratulieren und Ihnen viel Erfolg wünschen.
Ich möchte an dieser Stelle auch die VN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Frau Arbour, zur Übernahme dieser wichtigen Position beglückwünschen und ihr die volle Unterstützung Deutschlands bei der Bewältigung ihrer Aufgabe versichern.
Die internationale Gemeinschaft ist sich einig: Um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wirksam begegnen zu können, brauchen wir einen effektiven Multilateralismus. Der Generalsekretär hat die Initiative zu einer mutigen und umfassenden Reform der Vereinten Nationen ergriffen. Die von ihm eingesetzte "Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" hat die globalen Probleme eindrucksvoll dargelegt. Gestern hat Generalsekretär Annan selbst seine Reaktion auf ihren Bericht vorgelegt. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang, dass beide, die Hochrangige Gruppe sowie der Generalsekretär, übereinstimmend die Notwendigkeit substantieller Verbesserungen des Menschenrechts-Schutzsystems der VN sehen.
Über diese verschiedenen Vorschläge, vor allem den Vorschlag eines Menschenrechtsrats, wird noch eingehend und hoffentlich mit positivem Ergebnis zu diskutieren sein. Darüberhinaus möchte ich unsere Unterstützung für folgende Kernforderungen erklären, die sowohl der Generalsekretär als auch die "Hochrangigen Gruppe" aufgestellt haben:
Erstens: Der Schutz der Menschenrechte muss von allen Staaten als eine der zentralen Aufgaben aller VN-Institutionen, einschließlich des Sicherheitsrats, begriffen werden.
Zweitens: Die Menschenrechtskommission muss in die Lage versetzt werden, ihr Mandat voll und ganz zu erfüllen und dazu gehört auch, Menschenrechtsverletzungen in bestimmten Ländern klar beim Namen nennen zu können;
Und drittens: Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte muss gestärkt werden institutionell sowie finanziell.
Wir alle haben die Chance, in den nächsten Monaten während der Debatte über die Reform der VN zur Erreichung der eben genannten Ziele einen konkreten Beitrag zu leisten. Wir müssen diese Chance nutzen.
Eine der globalen Bedrohungen, die der Bericht der "Hochrangigen Gruppe" nennt, ist der internationale Terrorismus mit seiner totalitären Ideologie. Diese große Gefährdung, der auch in den letzten 12 Monaten wieder unzählige Menschen zum Opfer gefallen sind wir denken an die entsetzliche Tragödie von Beslan oder die fast täglichen Anschläge im Irak muss in all ihren Formen entschlossen bekämpft werden.
Die Erfahrungen hiermit in den letzten Jahren zeigen aber auch, dass Terrorismus erfolgreich nur im Einklang mit den Menschenrechten bekämpft werden kann nicht ohne oder gar gegen sie. Die Terroristen dürfen uns nicht dazu bringen, dass wir unsere eigenen Werte in Frage stellen. Menschenrechtliche Normen müssen uneingeschränkte Gültigkeit behalten! Dies gilt insbesondere für das Verbot der Folter, das absolut ist und unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf.
Wir begrüßen sehr, dass es im letzten Jahr gelungen ist, einen Sondermechanismus zum Thema Menschenrechtsschutz bei der Terrorismusbekämpfung einzusetzen. Wir wollen das Mandat dieses Sondermechanismus nicht nur verlängern, sondern auch stärken.
Die "Hochrangige Gruppe" betont in ihrem Bericht zu Recht die Bedeutung von Prävention für die Krisenbewältigung. Gerade bei der Bekämpfung von Terrorismus und bewaffneten Konflikten sind militärische und polizeiliche Maßnahmen kurzfristig erforderlich, um Menschen vor einer akuten Bedrohung zu schützen. Langfristig aber ist die gleichberechtigte Teilhabe am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben das nachhaltigste Mittel der Konfliktprävention. Das bedeutet die volle Durchsetzung aller Menschenrechte, der bürgerlich-politischen ebenso wie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen. Menschenrechtsförderung ist daher nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch wichtiges Mittel der Krisenprävention.
Deutschland wird sich auch während dieser 61. Menschenrechtskommission für die gleichgewichtige Beachtung und Förderung aller Menschenrechte engagieren. Bei den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten wollen wir uns in diesem Jahr besonders mit dem Menschenrecht auf Wasser befassen und laden zu diesem Thema heute, am "Weltwassertag", zu einer Sonderveranstaltung ein.
Eine weitere von Deutschland initiierte Veranstaltung soll die Angehörigen indigener Völker in ihrem Recht auf Bildung bestärken und praktische Wege zur Stärkung dieses Rechts aufzeigen.
Viele Menschenrechtsverletzungen, die uns mit Sorge erfüllen, sind Gegenstand ausführlicher Erörterung im Rahmen der Menschenrechtskommission. Leider gilt dies nicht für den Antisemitismus, dessen Bekämpfung in den Menschenrechts-Gremien der VN nur schwer einen Platz findet. Ich möchte daher hier darauf hinweisen, dass die in der OSZE zusammengeschlossenen Staaten sich im vergangenen Jahr in Berlin zu einer Konferenz gegen den Antisemitismus getroffen und mit der "Berliner Erklärung" ein deutliches Signal zur Ächtung von Antisemitismus gesetzt haben. Die Botschaft von Berlin lautet "Es darf keine Toleranz für offenen oder versteckten Antisemitismus geben". Diese Botschaft muss weltweit gelten: Antisemitismus muss überall geächtet werden. Dies gilt auch für mein eigenes Land. Ich hoffe daher sehr, dass es den Vereinten Nationen gerade nach der eindrucksvollen Sondersitzung der Generalversammlung zum 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz in diesem Jahr gelingen wird, auch in der Menschenrechtskommission zu einer klaren Verurteilung des Antisemitismus zu gelangen!
Die Menschenrechtssituation hat im zurückliegenden Jahr in einigen Staaten Anlass zu Hoffnungen gegeben. In vielen ich meine: zu vielen! Fällen gibt es aber weiterhin Grund zu großer Besorgnis. Die EU wird wieder zu mehreren Staaten Resolutionsentwürfe vorlegen und zahlreiche Staaten in Erklärungen erwähnen. Ich teile die Sorgen, die die EU zu all diesen Ländern zum Ausdruck bringen wird und möchte ergänzend folgendes anmerken:
In Afghanistan waren die Präsidentschaftswahlen am 9. Oktober 2004 ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Landes. Die überwältigende Wahlbeteiligung von rund 80 % ist dabei ein positives Zeichen ebenso wie die Tatsache, dass über 40 % der Wähler Frauen waren. Die in der neuen Verfassung garantierte rechtliche Gleichstellung der Frauen entspricht allerdings in weiten Bereichen noch nicht der Realität. Deutschland setzt sich daher mit Nachdruck für eine Verbesserung der Lage der Frauen in Afghanistan ein.
Freie und demokratische Wahlen geben auch im Irak Anlass zu neuer Hoffnung. Nach vielen Rückschlägen und trotz anhaltender terroristischer Gewalt haben zu Beginn dieses Jahres Millionen Irakerinnen und Iraker ihre Stimme abgegeben und damit den Drohungen der Extremisten eine deutliche Absage erteilt.
Nun gilt es, auch die Gruppen, die an der Wahl nicht teilnehmen konnten oder wollten, am politischen Prozess zu beteiligen, denn in diesem Jahr müssen sich die Irakerinnen und Iraker auf eine neue Verfassung einigen. Deutschland wird diesen Prozess, bei dem die Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte aller Menschen im Irak ein zentrales Anliegen ist, unterstützen.
Im Nahen Osten hat vorsichtiger Optimismus die Stagnation und krisenhafte Entwicklung der letzten Jahre abgelöst. Die Chancen haben sich erhöht, die Spirale der Gewalt diesmal dauerhaft zu durchbrechen. Nach der Wahl von Mahmud Abbas zum Präsidenten sind Israelis und Palästinenser wieder zu direkten Gesprächen auf höchster Ebene zurückgekehrt. Der Gipfel von Sharm el Scheich am 08.Februar 2005 hat der Weltöffentlichkeit diesen Willen zu einer politischen Lösung gezeigt.
Nach dem energischen Handeln von Präsident Abbas im Sicherheitsbereich erwarten wir auch im palästinensischen Justizsystem weitere Verbesserungen. Dazu muss nach unserer Auffassung auch die Abschaffung der Todesstrafe zählen. Ich hoffe auch, dass Präsident Abbas die Vollstreckung der bereits verhängten Todesurteile verhindern wird.
Neben dem entschlossenen Vorgehen der palästinensischen Regierung gegen die terroristischen Gruppen wird für eine nachhaltige Verbesserung der Lage im Nahen Osten entscheidend sein, dass sich die Lebensbedingungen der Menschen in den Palästinensischen Gebieten und die Menschenrechtslage spürbar verbessern. Hier ist auch Israel gefordert.
Die Freilassung von bisher 500 palästinensischen Häftlingen durch Israel ist ein positive Entwicklung. Ich wünsche mir, dass in Abstimmung mit der palästinensischen Autonomiebehörde bald weitere Palästinenser aus israelische Haft entlassen werden.
In Tschetschenien ist die Menschenrechtslage nach wie vor gekennzeichnet durch terroristische Gewaltakte und menschenrechtsverletzende staatliche Repressionsmaßnahmen zur Bekämpfung dieser Taten. Wir verurteilen ohne jede Einschränkung und mit allem Nachdruck Terrorakte, unter denen die Menschen in Russland zu leiden haben. Gleichzeitig verurteilen wir aber auch alle Menschenrechtsverletzungen, die bei der Bekämpfung dieser Terrorakte geschehen und auch wieder zu Leiden der tschetschenischen Bevölkerung führen. Die russische Regierung steht in der Verantwortung, diese Menschenrechtsverletzungen bedingungslos aufzuklären und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Insbesondere fordern wir die russische Regierung auf, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zügig und vollständig umzusetzen.
Auch gilt, dass allen Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen in transparenter Weise nachgegangen werden muss. Dazu gehört, internationalen Organisationen und unabhängigen Medien freien Zugang zu gewähren. Denn nur durch Transparenz kann auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Handeln der Regierung wieder hergestellt werden. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für eine dauerhafte Lösung des Tschetschenienkonflikts.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir erste positive Ansätze in der Zusammenarbeit zwischen der russischen Regierung und dem Menschenrechtsbeauftragten des Europarats. Auch ist die russische Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Tschetscheniens ein wichtiger Schritt.
Auch die menschenrechtliche Situation in China erfüllt uns weiterhin mit Besorgnis. Wiederholt habe ich dies hier, vor allem aber in zahlreichen Gesprächen mit meinen chinesischen Gesprächspartnern, unmissverständlich zur Sprache gebracht.
Die Bereitschaft der chinesischen Regierung, die fortbestehenden gravierende Probleme offen zu diskutieren - bilateral, aber auch in einem strukturierten Dialog mit der Europäischen Union -, ist dabei zu begrüßen. Gleiches gilt für die Aufnahme einer Menschenrechtspassage in die chinesische Verfassung und die Einsetzung einer Task Force mit der Aufgabe, die rasche Ratifizierung des VN-Zivilpaktes in die Wege zu leiten.
Entscheidend bleibt aber, dass es auch zügig zu Ergebnissen kommt. Das heißt, dass die erkannten Defizite entschlossen bekämpft und einer Lösung zugeführt werden müssen - einer Lösung, die für alle Bürgerinnen und Bürger Chinas wirksam ist, ohne Ansehen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer politischen Überzeugungen oder ihrer Religion, einschließlich der Menschen in Tibet . Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den VN-Sondermechanismen und notwendige Reformen, u.a. zur Administrativhaft sowie zur Todesstrafe, sind hier unerlässlich.
Bei der Menschenrechtslage in Iran können wir weiter keine Verbesserung feststellen. Prügelstrafen, Folter und Todesstrafe sind immer noch besorgniserregend. Besonders die Menschenrechte von Journalisten, Webloggern und Menschenrechtsverteidigern werden weiter missachtet. Von wirklichen Fortschritten bei der Demokratisierung kann erst dann gesprochen werden, wenn bürgerliche und politische Rechte und insbesondere die Meinungsfreiheit umfassend respektiert werden. Ich hoffe sehr, dass in den nächsten Runden des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Iran darüber gesprochen wird, wie wir zu wirklichen Verbesserungen der Menschenrechtslage kommen können.
Im vergangenen Jahr haben die schweren Menschenrechtsverletzungen im Sudan die internationale Gemeinschaft erschüttert. Die humanitäre und menschenrechtliche Situation in Darfur ist weiterhin dramatisch. 1,8 Millionen Menschen sind vertrieben worden; nach jüngsten Angaben sogar mehr als 180.000 Menschen sind in Folge des dortigen Konflikts in den letzten beiden Jahren ums Leben gekommen. Die sudanesische Regierung trägt für einen Großteil der in Darfur geschehenen schweren Menschenrechtsverletzungen die Verantwortung. Aber auch die Rebellen haben sich massiver Gewaltverbrechen schuldig gemacht. Der von der Unabhängigen Untersuchungskommission vorgelegte Bericht spricht hier eine klare Sprache.
Wir sind deshalb überzeugt, dass der Druck auf die Verantwortlichen erhöht werden muss. Wir dürfen nicht zulassen, dass in Darfur weiter gemordet, vergewaltigt, gebrandschatzt und vertrieben wird. Die systematischen Menschenrechtsverletzungen müssen endlich ein Ende finden, auch als unabdingbare Voraussetzung für eine politische Lösung. Eine weitere Voraussetzung für die Wiederherstellung von wirklichem Frieden ist außerdem, dass die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Darfur zur Rechenschaft gezogen werden. Auch im Sudan darf es keine Straflosigkeit geben.
Ich hoffe daher sehr, dass die Menschenrechtskommission sowohl im Falle des Sudan als auch in anderen Fällen massiver Menschenrechtsverletzungen ihrer Verantwortung voll gerecht wird ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen, deren Rechte in so gravierender Weise verletzt werden und ihrer Verantwortung gegenüber den Menschenrechten, die dieses Gremium zu schützen hat. Denn nur wenn die Menschenrechtskommission ihre Loyalität eindeutig und entschlossen an der Sache der Menschenrechte ausrichtet, wird sie ihre Aufgabe erfüllen und als Institution ihre Relevanz bewahren können.
Ich danke Ihnen.
erschienen: 22.03.2005
|