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Ngawang Sangdrol erreicht die USA

29.03.2003

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Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
Top Floor, Narthang Building, Gangchen Kyishong, Dharamsala 176215, H.P., India
Phone/Fax: +91 1892 223363/225874, oder +91 1892 220512/221061e-mail: dsala@tchrd.org, www.tchrd.org
Pressemitteilung, 29. März 2003

Ngawang Sangdrol erreicht die USA

Das Tibetische Zentrum für Menschenrechte und Demokratie freut sich, daß Ngawang Sangdrol in den USA eingetroffen ist, um sich dort in medizinische Behandlung zu begeben. Das Zentrum würdigt die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zugunsten Ngawang Sangdrols, insbesondere der Dui-Hua-Stiftung, deren Beitrag entscheidend für ihre Entlassung am 17. Oktober 2002 und ihren jetzigen Besuch in den USA war.
Das TCHRD setzte sich ebenfalls kontinuierlich für die Entlassung Sangdrols aus dem Drapchi Gefängnis ein, wozu auch gehört, daß es sie von 1995-1993 - also neun aufeinander folgende Jahre - als würdige Kandidatin für den Reebok-Menschenrechtspreis vorschlug. Außerdem bemühte sich das Zentrum sofort nach ihrer Entlassung intensiv darum, ihr die Möglichkeit zu verschaffen, Tibet aus medizinischen Gründen zu verlassen. Nachdem das TCHRD die Bestätigung erhalten hatte, daß sie sehr krank ist, startete es am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2000, eine Unterschriftenkampagne zu ihren Gunsten.
„Sangdrol stellt im Kampf der Tibeter um Menschenrechte und Gerechtigkeit eine außerordentliche Persönlichkeit dar. Der Mut und die Furchtlosigkeit, mit welchen sie ihrer Meinung über das Unterdrückungsregime der chinesischen Regierung Ausdruck verlieh, brachten ihr abgesehen von Einzelhaft, Schlägen und Folterung mehrere Strafverlängerungen ein“, kommentierte die Leiterin des TCHRD, Tsewang Lhadon.
Sangdrol wurde erstmals 1987 im Alter von nur zehn Jahren 15 Tage lang eingesperrt, weil sie an einer friedlichen Demonstration teilgenommen hatte. 1990, als sie noch für zu jung erachtet wurde, um vor Gericht gestellt zu werden, wurde sie dennoch neun Monate lang in Haft gehalten. Im Juni 1992 wurde Sangdrol zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis wurden Sangdrol und 13 ihrer Leidensgefährtinnen erwischt, nachdem sie auf einem hereingeschmuggelten Cassetten-Recorder Lieder und Botschaften aufgenommen hatten. Dafür wurden ihr noch einmal sechs Jahre Haft aufgebrummt. Im Juli 1996 wurde Sangdrol mit weiteren acht Jahren bestraft, weil sie dem Befehl der Gefängnisleitung getrotzt und Freiheits-Parolen gerufen hatte. Ihre letzte Strafverlängerung um vier Jahre erfolgte im Mai 1998, weil sie bei dem Gefängnisprotest in Drapchi, der zu der gleichen Zeit wie der Besuch einer EU-Troika stattfand, mitgemacht hatte. Ihre Gesamtstrafe belief sich somit auf 21 Jahre, und sie wäre, wenn sie nicht aus medizinischen Gründen im Oktober 2002 freigekommen wäre, erst im Jahr 2013 entlassen worden.
„Das TCHRD behält seine Position in bezug auf Chinas Diplomatie und seine Geisel-Taktik bei. Es ist nicht ungewöhnlich, daß Peking bemerkenswerte politische Gefangene im Vorfeld zu Besuchen wichtiger Delegationen oder der UN Menschenrechtskommission (UNCHR) entläßt“, fuhr Lhadon fort. „Das TCHRD bleibt skeptisch und warnt die internationale Gemeinschaft, sie möge sich von solchen - zu ihrem eigenen Nutzen wohl kalkulierten - Gesten der chinesischen Regierung nicht in die Irre leiten lassen, besonders jetzt, wo es bei der 59. Menschenrechtskommission wegen der verabscheuungswürdigen Hinrichtung Lobsang Dhondups um eine Resolution gegen China geht“. Lobsangs summarische und willkürliche Exekution am 26. Januar 2003 unter falschen Anklagen und nach einem unfairen Gerichtsverfahren ist noch in frischer Erinnerung.

Aus HRU Feburar 2003: Nachruf auf Lobsang Damchoe, einen engagierten Freiheitskämpfer


Lobsang Damchoe, ein ehemaliger Häftling der Haftanstalt Nyari, starb am 31. Januar 2003 im Alter von etwa 65 Jahren nach langem Leiden an thyreoider Tuberkulose in Gyantse. Als ein entschiedener Streiter für Gerechtigkeit drückte Lobsang trotz starker Beschränkungen seitens der Behörden offen seine Unterstützung für die vom Dalai Lama anerkannte Reinkarnation des Panchen Lama (Gedhun Choekyi Nyima) aus. 1996 wurde er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, aber bereits ein Jahr später aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes freigelassen.
Lobsang, der ursprünglich aus Yawu Drina Phuntsok Khangsar stammte, trat in jungen Jahren in das Palkor Choede Kloster in Gyantse in Südtibet ein. Kurz nach der Besetzung Tibets durch die Chinesen schloß er sich 1959 - er war damals 24 Jahre alt - der Widerstandsbewegung an. Er wurde verhaftet und saß mehrere Jahre lang im Gefängnis in Tsang Ema Gang. Nach seiner Freilassung 1979 versuchte er wieder in sein Kloster einzutreten, was ihm jedoch anfänglich verwehrt wurde. So verbrachte er seine Zeit, indem er bei Familien zu Hause Langlebens-Pujas (tib. shabs-brten) ausführte. Es dauerte jedoch noch ein Jahr, ehe er eine persönliche Haushaltsregistrierung (chin. hukou) bekam. 1993 wurde er Kustos (tib. sku-gnyer) des berühmten Kumbum Tempels von Gyantse, eine Stellung, die er bis 1996 innehatte.
Wegen seines unerschrockenen Auftretens rief Lobsang viel Ärgernis hervor. Die „Kampagne zur patriotischen Umerziehung“, die 1996 in Gang gesetzt wurde, brachte auch das Verbot von Dalai Lama Bildern und seine Verunglimpfung mit sich. Religiöse Aktivitäten wurden genauestens überwacht, und die religiösen Institutionen wurden starken Beschränkungen unterworfen. Lobsang weigerte sich, das Bild des Dalai Lama aus seinem Tempel zu entfernen, so daß es von den Behörden gewaltsam beseitigt werden mußte. Bereits 1995 war Lobsang in den Besitz eines Exemplars des Langlebensgebetes für Gedhun Choekyi Nyima gelangt und während des Lhabab Duechen Festes 1996 verteilte er Kopien davon im Kloster und in der Stadt. Einige Tage darauf kamen chinesische Behördenvertreter ins Kloster und stellten bei Lobsang eine Durchsuchung an. Sie fanden von der Tibetischen Exilregierung gedruckte Schriften über Demokratie, die verbotene tibetische Nationalflagge, ein Bild des Dalai Lama und ein Exemplar des Langlebensgebetes.
Im November 1996 wurde Lobsang bei sich zu Hause festgenommen. Anfänglich war er 15 Tage lang im Haftzentrum von Gyantse eingesperrt, wo er Hand- und Fußschellen tragen mußte. Im März 1997 wurde er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und in die Haftanstalt Nyari in Shigatse verlegt. Auch dort waren seine Hände und Füße zwei Monate lang gefesselt. Verwandte von ihm im Exil meinen, daß dieser Umstand - besonders in den kalten Wintermonaten in Tibet - sein Leiden verschlimmert haben könnte. Nachdem er etwa 1 Jahr und 18 Monate eingesperrt gewesen war, kam er 1997 aus medizinischen Gründen frei.
Übersetzung: Adelheid Dönges, München

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